Rechtsprechung
ArbG Koblenz, 13.03.2007 - 3 Ca 1495/05 |
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 13.03.2007 - 3 Ca 1495/05
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2012 - 5 Sa 492/09
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 21.05.2012 - 5 Sa 492/09
Arbeitszeugnis - fristlose Kündigung - Unterschlagung
Die Berufung der Klägerin und die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 13.03.2007 - 3 Ca 1495/05 - werden zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Mainz hat daraufhin durch Urteil des 13.03.2007 - 3 Ca 1495/05 - die Beklagte verurteilt, der Klägerin ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erteilen, an sie 2.405,03 EUR brutto zuzüglich 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 02.05.2005 zu zahlen, die Lohnsteuerkarte sowie die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr 2005 herauszugeben und Zug um Zug gegen Zahlung von 19.500,00 EUR durch die Klägerin an den Beklagten den Fahrzeugbrief sowie den Kaufvertrag für das Kfz XX-YY 000, Peugeot CC, herauszugeben; im Übrigen hat es die Klage und die Widerklage abgewiesen.
Der Beklagte beantragt, die Berufung der Klägerin zurückzuweisen, das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 13.03.2007 - Az: 3 Ca 1495/05, wird mit Ausnahme des Tenors zu Nr. 3 aufgehoben und die Klage wird abgewiesen, die Klägerin wird im Wege der Widerklage verurteilt, an den Beklagten einen Betrag in Höhe von 171.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.